Kontakt

Dipl.-Kfm.
Christian Servos

Odenthaler Str.
213-215
51467 Bergisch Gladbach

Tel.: 02202 933030
Fax: 02202 933025 

Gründer ABC

Buchstaben A bis G

A


Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Gründung bedarf es eines Mindestkapitals von 50.000 Euro. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen kann diese Rechtsform attraktiv sein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens regeln eine Vielzahl von Vertragsbedingungen zwischen Unternehmen, Kunden und Partnern.

Arbeitslosengeld

Gründer können sich gegen das Scheitern absichern. Hierzu zahlen sie freiwillig Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein und erhalten dann im Falle des Scheiterns Arbeitslosengeld I.

B


Bilanz

Ein Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens ist die Bilanz. Sie ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden der Kaufleute und müss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag, in Kontoform erstellt werden.

Buchführung

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) unterliegen alle Kaufleute der Buchführungspflicht. Buchführungspflichtige müssen ihren Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen aufstellen und aufbewahren.

Bürgschaften

Viele Landesbanken und Förderbanken stellen öffentliche Fördermöglichkeiten für neugegründete Unternehmen, die Bund oder Land zur Verfügung.

Businessplan

Das Geschäftskonzept (Businessplan) bietet eine Struktur, um alle Aspekte einer Unternehmensgründung schriftlich festzuhalten. Es besteht nicht nur aus Zahlentabellen mit Ausgabe- und Einnahmenprognosen, sondern zunächst aus der detaillierten Beschreibung der Geschäftsidee, einer Zielgruppenbeschreibung, der Aufstellung von Umsetzungspläne (z.B. Marketingmaßnahmen). Auch die Gründerperson oder das Gründerteam stellt sich mit persönlichen und fachlichen Qualifikationen vor. Bei Beantragen von Förderung und Kredite wird ein Businessplan verlangt. Auch zur Selbsteinschätzung und als Leitfaden für das Erreichen der bisherigen Ziele ist ein Businessplan hilfreich.

C


Coaching

Im Rahmen der Existenzgründung ist der Beratungsbedarf von jungen Unternehmerinnen und Unternehmern sehr hoch. Jedoch haben diese oft nicht die finanziellen Möglichkeiten, eine fachkundige Unternehmensberatung zu beauftragen. Seriöse Anbieter findet man beispielsweise über die KfW. Diese bietet auch Förderprogramme von bis zu 90 Prozent der Beratungskosten an.

D


Darlehen

Fremdmittel zu bekommen, ist für viele Gründer ein großes Problem. Reicht das vorhandene Eigenkapital nicht aus, fordern die Banken oftmals private Bürgschaften von Eltern oder Bekannten. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Sprechen Sie mit Ihrer Bank auch mal über das KfWStartgeld. Über die Hausbank können Existenzgründer bis zu 50.000 € günstige Fremdmittel erhalten, ohne große Sicherheiten stellen zu müssen. Da die Banken hiermit jedoch nur wenig verdienen, werden diese Mittel häufig nicht beworben. Wird Ihnen diesbezüglich nicht geholfen, fragen Sie einfach bei einer anderen Bank nach.

E


Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird vom Einkommen der natürlichen Personen, also von Einzelunternehmern sowie von Gesellschaftern von Personengesellschaften, erhoben. Bemessungsgrundlage ist das innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Einkommen. Zu den Einkunftsarten zählen unter anderem Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Die Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommensteuergesetz (EStG).

Elterngeld

Auch Selbständige haben ein Anrecht auf Elterngeld. Momentan 67 Prozent Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der vergangenen zwölf Monate. Bei Selbständigen wird hierzu der Betrag anhand des letzten Steuerbescheids ermittelt. Falls Sie seitdem aber steigende Gewinne verzeichnet haben, können Sie anhand aktueller Auswertungen höhere Sätze beantragen.

Einstiegsgeld

Eine Fördermöglichkeit zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit für Arbeitslosengeld II-Empfänger durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

F


Finanzamt

Viele Existenzgründer meiden zunächst den Gang zum Finanzamt. Es jedoch unbedingt erforderlich, dem Finanzamt sämtliche Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Nur so vermeiden Sie Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen, Schätzungen und hohe Steuernachzahlungen. Hilfreich kann hier ein Gespräch mit dem eigenen Sachbearbeiter im Amt sein. Bei komplizierten Fragestellungen sollte aber ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.

G


Geschäftsplan

Der Businessplan/Geschäftsplan ist ein schriftliches, relativ umfassendes Unternehmenskonzept, das den Unternehmensgegenstand, die Produkte und relevanten Märkte sowie die Ziele und Strategien des Unternehmens prägnant und anschaulich beschreibt. (siehe auch Businessplan)

Gewerbe- und Grundsteuer

Hier finden Sie Beispiele zur Berechnung der Gewerbesteuer für Personen- und Kapitalgesellschaften und den aktuellen Berliner Hebesatz.

Gewerbeanzeige

Wer ein Gewerbe betreiben will, muss dies vor Aufnahme seiner Tätigkeit grundsätzlich beim Ordnungsamt anzeigen. Welche Tätigkeiten anzeigepflichtig sind, wer die Anzeige durchführen muss und welche Gebühren entstehen wird in diesem Merkblatt näher erläutert

GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und ist für Gründer/innen geeignet, die ihre Haftung beschränken möchten. Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden und das Mindeststammkapital beträgt 25.000 €.

Gründungszuschuss

Der wohl wichtigste Zuschuss für alle Gründer kommt von der Agentur für Arbeit. Diese gewährt – bei entsprechend aussagekräftigen Unterlagen und Erfüllen der notwendigen Voraussetzungen – einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeld I zuzüglich 300 €. Doch auch hier werden immer wieder Fehler gemacht. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden und die Schritte in die Selbständigkeit ganz genau mit der Agentur für Arbeit abstimmen. Ansonsten läuft der Antrag allein aus formalen Gründen häufig ins Leere.
Gründerinnen und Gründer, die sich nach dem 31. Juli 2006 aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen, haben die Möglichkeit mit diesem neuen Förderprogramm unterstützt zu werden. Durch höhere Anforderungen an die Person der Gründerin/des Gründers soll nun u. a. die Qualität der Gründungen verbessert werden.