Kontakt

Dipl.-Kfm.
Christian Servos

Odenthaler Str.
213-215
51467 Bergisch Gladbach

Tel.: 02202 933030
Fax: 02202 933025 

Gründer ABC

Buchstaben H bis P

H


Handelsregister: Freiwillige Eintragung in das Handelsregister

Das Handelsregister ist ein beim zuständigen Amtsgericht hinterlegtes und für jeden öffentlich zugängliches Verzeichnis. Dort sind Informationen zu bestehenden Unternehmen und Gerwerben eingetragen. Kleingewerbetreibende, z.B. Einzelunternehmer, Selbstständige und BGB-Gesellschaften (GbR) können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen. Unternehmen aller anderen Rechtsformen sind zum Eintrag verpflichtet.

Haftpflichtversicherung

Mögliche Risiken werden von den Gründern häufig unterschätzt. Sorgen Sie daher rechtzeitig vor und überlegen, ob Sie eventuell eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Diese übernimmt Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb verursacht werden. Aber Vorsicht: Bei Beratern wie Anwälten oder Steuerberatern ist eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht zwangsweise abzuschließen. Nur diese tritt bei falscher Beratung ein.

I


IHK-Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der IHK ist im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) geregelt.

Insolvenz

Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dann ist er insolvent. Faktoren, die dazu führen, können ganz unterschiedlich sein: Sowohl Fehlkalkulationen, als auch unvorhersehbare äußere Umstände, können zur Zahlungsunfähigkeit führen.

J


Jahresabschluss

Freiberufler und Gewerbetreibende sind verpflichtet, jährlich im Abschluss Ihren Gewinn festzustellen und diesen im Rahmen Ihrer Steuerklärung an das Finanzamt zu melden. Hierbei gilt es nicht nur, sich für die Gewinnermittlungsart zu entscheiden (siehe „Wahl der Gewinnermittlungsart“). Auch müssen die Gründer wissen, welche Formulare das Finanzamt von Ihnen erhält. Da zudem einmal getroffene steuerliche Wahlrechte kaum mehr änderbar sind, gilt es, sich beim Jahresabschluss intensive Gedanken um die Gestaltungsmöglichkeiten zu machen. Spätestens hier ist es meistens sinnvoll, sich fachkundigen Rat bei einem Steuerberater einzuholen.

K


Krankenversicherung

Selbständige können – unabhängig vom Einkommen – in eine private Krankenversicherung wechseln. Nimmt diese den Antragstellter auf, bemisst sich der zukünftige Beitrag anhand des individuellen Risikos. Alle anderen sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied. Dies bedeutet, dass Sie den gesamten Beitrag zukünftig selbst tragen müssen. Einen Arbeitgeberanteil zu Krankenkasse und Rentenversicherung gibt es außer bei Künstlern über die Künstlersozialkasse nicht. Da der endgültige Beitrag anhand der Steuerbescheide festgesetzt wird, müssen vor allem Gründer aufpassen. Denn während später die neuen Beiträge immer nur für die Zukunft festgesetzt werden, ist dies bei Existenzgründern anders: Hier fordert die Krankenkasse den endgültigen Beitrag rückwirkend ab der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ein.

KfW - Mittelstandsbank und KfW - Förderbank

Für mittelständische Unternehmer und Existenzgründer stellt die KfW - Mittelstandsbank klassische Fremdkapitalfinanzierungen und innovative Produkte zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung zur Verfügung.

M


Marken

So wie jeder Mensch einen Namen trägt, können auch Waren und Dienstleistungen eine Bezeichnung erhalten, die der Individualisierung dient: die Marke. Sie findet ihre rechtlichen Grundlagen im Markengesetz.

Marketing

Das Marketing ist ein Begriff, der viele Elemente umfasst. Im allgemeinen bedeutet er Vermarktung und besteht in der Prxis meinstens vor allem aus Marktforschung. Marketing ist eines der wichtigsten Instrumente, um ein Unternehmen zum Erfolg zu führen.

N


Nachfolge

Die rechtzeitige und systematische Vorbereitung der Unternehmensnachfolge ist eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaften Erhalt des Betriebs.

Nebenberuf / Nebenberufliche Selbstständigkeit

Gründungen sind auch im Nebenberuf möglich. Zwar hat diese Methode zahlreiche Vorteile wie beispielsweise das finanziell geringere Risiko. Grundsätzlich gibt es aber auch hier einige Tücken. Bitte sprechen Sie beispielsweise im Vorfeld den Nebenerwerb mit Ihrem Arbeitgeber ab. Häufig müssen Sie sich diesen auch genehmigen lassen. Zudem beachten Sie, dass Sie – sobald Sie mehr als 410 Euro im Jahr durch diese Tätigkeit verdienen – die Einkünfte versteuern müssen. Zudem können auch bei einer nebenberuflichen Tätigkeit beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anfallen.

O


Offene Handelsgesellschaft - oHG

Die oHG ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, nämlich den Betrieb eines Handelsgewerbes unter einer gemeinschaftlichen Firma, ohne dass eine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern besteht.

P


Prüfung

Neben der eigentlichen Betriebsprüfung durch das Finanzamt gibt es Kontrollen der Deutschen Rentenversicherung Bund und kleinere Prüfungen wie beispielweise eine Umsatzsteuersonderprüfung. Im Umgang mit den Prüfern ist aber besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Im Vorfeld ist es daher fast immer sinnvoll, sich professionelle Beratung zu holen, um ein mögliches Risiko besser einschätzen zu können.